MELDUNG

Verordnung zu Klimaschutz-Zertifikaten

In Deutschland können seit 2020 Klimaschutz-Zertifikate zur Minderung von CO2-Emissionen (Upstream Emission Reductions - UER) eingesetzt werden, um die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen.

Seit Monaten wird in der Biokraftstoff-Branche von ‚Zertifikats-Betrügereien‘ im Ausland gesprochen und die Authentizität der konkreten Projekte in Frage gestellt. Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, wonach UER-Zertifikate aus dem Ausland anstelle von 2026 nur noch bis Ende 2024 auf die deutsche THG-Quote anrechenbar sind.

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